Kunsttherapie im Atelier
Fühlen sie sich erschöpft? Haben sie das Gefühl, sich als Mutter im Kontext ihrer Familie selbst verloren zu haben? Fühlen sich von ihrem Umfeld oft unter Druck gesetzt und missverstanden? Sind sie eine Frau mit sensibler Wahrnehmung?
Durch kreatives Arbeiten mit verschiedenen Materialien können sie sich selbst neu entdecken unabhängig von der Erwartungen anderer. Auf ihrer persönlichen Reise rücken sie ihre tiefsten Wünsche in den Fokus und aktivieren ihre Stärken. In einem geschützten, unterstützenden Raum können sie ihre Identität entfalten, auf kreativ-lustvoll und leichte Art die Lebensgestaltung neu beleuchten.
Wer bin ich auch noch? Was möchte ich ganz persönlich für mein Leben verändern? Der vertiefte kreative Prozess hilft ihnen, diese Antworten zu finden.
Themenkreise bei Erschöpfung
- Anpassungsdruck von Frauen mit besonderen Erlebensweisen und hoher Sensibilität (Hochsensibilität, ASS, ADHS, AuDHS)
- Folgeerkrankungen wie Schlaf- und Angststörung, Depression
- Geburt und Muttersein
- gynäkologische Psychosomatik
- Trennung, Verlusterfahrungen


Konditionen
Bei Kontaktaufnahme biete ich ein kostenloses telefonisches Erstgespräch an (20 min). Die persönlichen Anliegen, Fragen zur Therapie und weitere Details können besprochen werden.
In der Regel dauert ein Kunsttherapie Einzelsetting 60 – 90 Minuten.
Der Stundenansatz beträgt CHF 132.-
(inkl. Material, zuzüglich einer Wegentschädigung bei Hausbesuchen)
Zertifizierte und qualifizierte Praxis ZSR-Nr. L133564
für die Methode Nr. 2341 Gestaltung- und Maltherapie
weitere Informationen zur Kostenübernahme
Krankenkassen: Kunsttherapie ist von den Krankenkassen anerkannt. In der Regel wird ein Teil der Kosten, je nach Vertrag, über die Zusatzversicherung rückvergütet. Bitte informieren Sie sich über die Höhe der Beiträge direkt bei Ihrer Krankenkasse. Einzelne Kassen verlangen vorrangig eine ärztliche Verordnung für Maltherapie/Kunsttherapie.
Verbindlichkeit: Vereinbarte Termine sind verbindlich. Ausgefallene Settings werden zu 50% eines Stundenansatzes verrechnet, wenn sie nicht mindestens 24 Stunden vorher telefonisch abgesagt werden.
Es gelten die aktuellen AGBs.

